Auskunfteien

Auskunfteien wie SCHUFA und Co. spielen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Ihrer Bonität und können entscheidend beeinflussen, wie Sie von Kreditgebern und Vertragspartnern gesehen werden.

SCHUFA & Co.

Auskunfteien wie die SCHUFA, Creditreform und weitere speichern finanzielle Informationen über Verbraucher, die für Gläubiger von großer Bedeutung sind, insbesondere im Rahmen einer Insolvenz.

 Im Rahmen einer Privatinsolvenz sammeln diese Auskunfteien Informationen über Ihre finanzielle Situation und speichern diese für einen bestimmten Zeitraum. Erfahren Sie, welche Daten über Sie gespeichert werden, wie Sie Ihre Auskunft einsehen können und welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Bonität nach einer Insolvenz wieder aufzubauen.

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Wichtige Fragen im Überblick

Auskunfteien können bei säumigen Schuldnern eine Vielzahl von finanziellen Daten speichern, die für die Beurteilung der Bonität relevant sind. Zu den wichtigsten Informationen gehören personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse sowie frühere Wohnorte, um die Identität der betroffenen Person eindeutig zuzuordnen. Im Fokus stehen dabei vor allem Angaben zum Zahlungsverhalten, insbesondere negative Einträge.

Dazu zählen offene Forderungen, wenn Rechnungen oder Raten nicht rechtzeitig beglichen wurden, sowie Informationen über gerichtliche Mahnverfahren oder Vollstreckungsbescheide. Auch der Einsatz von Inkassounternehmen zur Eintreibung der Schulden kann erfasst werden. Weiterhin können Daten zu Kreditverträgen und laufenden Krediten gespeichert werden, insbesondere zur Höhe der Kredite und den regelmäßigen Ratenzahlungen, sowie Informationen zu Konten und Kreditkarten, wenn Kreditlinien überzogen und nicht rechtzeitig ausgeglichen werden. Ein Eintrag kann auch dann erfolgen, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, und die Restschuldbefreiung wird vermerkt, sobald die Insolvenz erfolgreich abgeschlossen wurde. 

Diese Daten bleiben über einen festgelegten Zeitraum gespeichert, auch nachdem Schulden beglichen wurden. Negative Einträge, wie Mahnverfahren oder Insolvenzen, können die Bonität erheblich beeinträchtigen und den Zugang zu Krediten oder Verträgen erschweren.

Um die bei Auskunfteien wie der SCHUFA oder anderen gespeicherten Daten einzusehen, können Sie eine sogenannte Selbstauskunft anfordern. Zu Ihren Gunsten kann beispielsweise gemäß ein Anspruch gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehen. Diese Selbstauskunft gibt Ihnen Einblick in Ihre Bonitätsdaten und eventuelle negative Einträge.  

Um Ihre Bonität bei Auskunfteien wie der SCHUFA zu verbessern, können Sie verschiedene Schritte unternehmen, die Ihre Kreditwürdigkeit in der Regel langfristig positiv beeinflussen.

Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass alle Rechnungen, Kreditraten und sonstigen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig und pünktlich beglichen werden. Verspätete Zahlungen oder offene Rechnungen führen oft zu negativen Einträgen, die Ihre Bonität beeinträchtigen.

Wenn Sie bestehende Schulden haben, versuchen Sie, diese so schnell wie möglich zu begleichen, und bitten Sie den Gläubiger, die Erledigung der Auskunftei zu melden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Ihre bei den Auskunfteien hinterlegten persönlichen Daten stets korrekt und aktuell sind, da fehlerhafte oder veraltete Angaben Ihre Bonität negativ beeinflussen können.

Ein weiterer Punkt ist, unnötige Kreditanfragen zu vermeiden, da zu viele Anfragen in kurzer Zeit den Eindruck erwecken können, dass Sie oft auf Kredite angewiesen sind. Auch zu viele offene Kreditlinien, wie Kreditkarten oder Dispositionskredite, können als Risiko bewertet werden, weshalb es sinnvoll ist, nur die Kreditkarten und Konten zu behalten, die Sie wirklich benötigen. Überprüfen Sie außerdem regelmäßig Ihre Bonitätsauskunft, um veraltete oder unberechtigte negative Einträge entfernen zu lassen.

Ein geregeltes Einkommen und eine stabile finanzielle Situation können ebenfalls dazu beitragen, Ihre Bonität zu verbessern. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, mehrere kleinere Schulden in einen einzelnen Kredit zu konsolidieren, um die Übersicht über Ihre Finanzen zu behalten und Ihre Zahlungsfähigkeit zu demonstrieren. 

 

Die bei der SCHUFA gespeicherten Daten unterliegen den Bestimmungen der DSGVO, welche die Speicherfristen regelt. In der Regel werden Einträge für drei Jahre gespeichert, wobei die Frist für die Löschung ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, an dem die Forderung vollständig beglichen wurde. Sobald der Eintrag gelöscht ist, wird er nicht mehr zur Berechnung des SCHUFA-Scores herangezogen.

Vertragsdaten, wie Informationen zu laufenden Krediten, Kreditkarten oder Girokonten, werden während der gesamten Vertragslaufzeit gespeichert. Nach Beendigung des Vertrags, zum Beispiel nach der Rückzahlung eines Kredits, bleiben diese Einträge noch gespeichert.

Die SCHUFA hat in 2023 die Speicherdauer für die Restschuldbefreiung auf sechs Monate verkürzt. Das bedeutet, dass der Eintrag zur Restschuldbefreiung nun nur noch ein halbes Jahr gespeichert wird.

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