Kosten

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen rund ums Thema Schuldnerberatung, außergerichtliche Einigungen und Insolvenzantragstellung. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Fachanwälten kompetent beraten und finden Sie den Weg in eine schuldenfreie Zukunft!

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für den Insolvenzverwalter hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Gläubiger und der Höhe der Insolvenzmasse. In der Praxis belaufen sich diese Kosten für die Betroffenen oft auf etwa 2.000 bis 2.500 €.

Diese Summe muss grundsätzlich von den Schuldnern selbst getragen werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Kosten gestundet werden können. Das bedeutet, dass die Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, üblicherweise bis nach der Erteilung der Restschuldbefreiung, sofern der Schuldner nicht in der Lage ist, die Kosten sofort zu begleichen. Diese Stundung bietet Betroffenen eine finanzielle Entlastung während des laufenden Verfahrens.

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Gerichtskosten nicht vergessen

Die Gerichtskosten im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens belaufen sich in der Regel auf etwa 1.000 bis 1.800 €. Diese Summe variiert je nach Anzahl der Gläubiger und der Frage, ob der Schuldner über eine Insolvenzmasse verfügt. Neben den Gerichtskosten fallen auch Anwaltskosten an, falls ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Zusätzlich zu diesen Kosten kommt noch die Vergütung des Insolvenzverwalters, welche ebenfalls von der Anzahl der Gläubiger und der Höhe der Insolvenzmasse abhängt. Damit können die Gesamtkosten des Verfahrens deutlich höher ausfallen, besonders wenn alle Posten berücksichtigt werden.

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