Privatinsolvenz beantragen

Nachdem ein Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch scheiterte, muss ein Privatinsolvenzverfahren beantragt werden. Unsere Rechtsanwälte sind darauf spezialisiert, die unterschiedlichen Anforderungen für Sie zu wahren.  

Jetzt Termin vereinbaren!

Starten Sie Ihren Weg aus den Schulden heute. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Rechtsanwälten. 

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung

Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens

Form

Der Antrag ist zwingend auf den dafür vorgesehenen Formularen zu stellen.

Insolvenzeröffnung

Nach Eingang des Antrags eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren.

Insolvenzverwalter

Das Insolvenzgericht bestellt einen Insolvenzverwalter. 

Feature Four

Adipiscing elit ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Adipiscing elit ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Nach der Wohlverhaltensphase kann die Restschuldbefreiung erteilt werden. 

Folgt uns auf Social-Media

Wichtige Fragen im Überblick

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, bietet Ihnen finanzielle Sicherheit in schwierigen Zeiten. Mit einem P-Konto können Sie sicherstellen, dass ein Teil Ihres Einkommens vor Pfändungen geschützt ist, während Sie dennoch Ihre grundlegenden Ausgaben decken können. Es ist eine praktische Lösung, um Ihre finanzielle Stabilität zu wahren und Ihre Lebensqualität zu erhalten. exercitation.

JA, das ist möglich. Wenn das Guthaben des Bankkontos bereits gepfändet wurde, können Schuldner:innen die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto beantragen. Dieser Antrag muss spätestens bis zum Beginn des vierten Geschäftstages nach der Erklärung über die Umwandlung gestellt werden. Es ist ratsam, schnell zu handeln, da die Bank grundsätzlich den gepfändeten Betrag einen Monat nach Erhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger überweist. Wenn die Umwandlung in ein P-Konto vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wird, greift der Pfändungsschutz bereits für den Monat der Pfändung.

Ja, das geht. Natürliche Personen, einschließlich Selbstständiger, können ein P-Konto eröffnen. Jedoch können juristische Personen wie eine GmbH kein P-Konto führen. Wenn ein Selbstständiger ein P-Konto führt, genießen auch seine Einkünfte den Kontopfändungsschutz auf diesem Konto.

P-Konten müssen zu den regulären Kontoführungsgebühren angeboten werden. Banken können daher mit ihren Kunden die gleichen Gebühren vereinbaren, die üblicherweise für die Führung eines herkömmlichen Bankkontos mit vergleichbaren Leistungen gelten. Haben Sie bereits ein Konto entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten. 

Ein Pfändungsschutzkonto schützt Zahlungseingänge. Der Schutz vor Kontopfändung erstreckt sich auf sämtliche Geldeingänge auf dem P-Konto bis zur Höhe des pfändungsgeschützten Betrages (Grundfreibetrag zuzüglich etwaiger Erhöhungen). Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Gehalt, Rückerstattungen von Online-Käufen oder Erbschaften handelt, solange der Betrag innerhalb dieses Rahmens bleibt. Wenn jedoch der Geldeingang den pfändungsgeschützten Betrag übersteigt, besteht grundsätzlich kein Pfändungsschutz mehr.

Nein, das P-Konto kann nur auf Guthabenbasis geführt werden. Andere Vereinbarungen können mit Ihrer Bank vereinbart werden, hier gilt die Vertragsfreiheit. Es können aber keine allgemeinen Aussagen hierzu getroffen werden, da dies anhängig von der jeweiligen Bank ist. 

Akkordeon Inhalt

Kontaktanfrage

Wie helfen Ihnen gerne und schnellstmöglich!

Benötigen Sie ein P-Konto?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und vereinbaren Sie heute Ihren Beratungstermin