Privatinsolvenz beantragen

Lassen sich Ihre Gläubiger im Rahmen des Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch nicht auf eine Einigung ein, muss das Privatinsolvenzverfahren beantragt werden. Unsere Rechtsanwälte sind darauf spezialisiert, die unterschiedlichen Anforderungen für Ihren Fall zu kennen und Sie bestmöglich zu beraten.  

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Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung

Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens

Form

Der Antrag ist zwingend auf den dafür vorgesehenen Formularen zu stellen.

Insolvenzeröffnung

Nach Eingang des Antrags eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren.

Insolvenzverwalter

Das Insolvenzgericht bestellt einen Insolvenzverwalter. 

Prüfung

Der Verwalter prüft die finanzielle Situation & fungiert als Treuhänder

In dieser Zeit müssen verschiedene Pflichten erfüllt werden, wie z.B. die Einkommensabtretung.

Nach der Wohlverhaltensphase kann die Restschuldbefreiung erteilt werden. 

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Wichtige Fragen im Überblick

Das Privatinsolvenzverfahren dauert in der Regel mindestens drei Jahre, kann aber je nach spezifischen Umständen auch kürzer oder länger sein. 

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch: Bevor ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden kann, kann der Schuldner verpflichtet sein einen  außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern zu erzielen. In jedem Fall ist ein solcher Versuch sinnvoll. Dieser Schritt ist in einigen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Scheitert dieser Versuch, erhält der Schuldner eine Bescheinigung, die er für den Insolvenzantrag benötigt. Kommt eine Einigung zustande, bedarf es keines Insolvenzverfahrens mehr.

  2. Wohlverhaltensphase: Diese Phase beginnt nach der Verwertung des pfändbaren Vermögens und dauert in der Regel drei Jahre. Während dieser Zeit muss der Schuldner bestimmte Verpflichtungen erfüllen, wie zum Beispiel pfändbares Einkommen abführen, keine neuen Schulden aufnehmen und einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich um Arbeit bemühen. Die Dauer dieser Phase kann sich jedoch verkürzen.

  3. Restschuldbefreiung: Am Ende der Wohlverhaltensphase erteilt das Gericht auf Antrag die Restschuldbefreiung, sofern der Schuldner alle Auflagen erfüllt hat. Dies bedeutet, dass alle verbleibenden Schulden erlassen werden, mit Ausnahme einiger Verbindlichkeiten wie Unterhaltsansprüche oder Geldstrafen.

Während des Insolvenzverfahrens wird dein Einkommen und Vermögen weitgehend durch den Insolvenzverwalter verwaltet und überwacht. Das Einkommen wird auf pfändbare und unpfändbare Anteile aufgeteilt. Der unpfändbare Teil des Einkommens bleibt erhalten, um den Lebensunterhalt zu sichern. Der pfändbare Teil, der sich nach der Pfändungstabelle richtet und von dem Einkommen sowie der familiären Situation abhängt, wird an den Insolvenzverwalter abgeführt und zur Begleichung der Schulden verwendet.

Was das Vermögen betrifft, wird alles, was pfändbar ist, vom Insolvenzverwalter verwertet, um damit die Gläubiger zu befriedigen. Unpfändbare Gegenstände, wie beispielsweise Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs, bleiben im Besitz des Schuldners. Besonders wertvolle Vermögensgegenstände oder Luxusgüter könnten jedoch gepfändet und verkauft werden.

Während der Wohlverhaltensphase muss dem Insolvenzverwalter auch regelmäßig über das Einkommen und eventuelle Änderungen der Vermögenssituation Bericht erstattet werden. Eventuelle Erbschaften oder größere Geschenke, die während des Verfahrens erhalten werden, können ebenfalls gepfändet werden, um zur Schuldentilgung beizutragen. Am Ende des Verfahrens kann die Restschuldbefreiung erlangt werden, wodurch alle verbliebenen Schulden erlassen werden, sofern die Anforderungen erfüllt sind.

In der Wohlverhaltensphase des Privatinsolvenzverfahrens hat der Schuldner verschiedene Verpflichtungen, die  unbedingt eingehalten werden müssen, um am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung zu erlangen. Zu den wichtigsten Pflichten gehört die Abtretung des pfändbaren Teils des Einkommens an den Insolvenzverwalter, um die Gläubiger zu befriedigen. Einzelheiten haben wir hier zusammengefasst.

Die Restschuldbefreiung ist der entscheidende Schritt im Privatinsolvenzverfahren, bei dem am Ende des Verfahrens die verbleibenden Schulden erlassen werden können. Sie bedeutet, dass der Schuldner nach Abschluss der Wohlverhaltensphase von den meisten Schulden befreit wird und einen finanziellen Neuanfang machen kann. Das Ziel der Restschuldbefreiung ist es, überschuldeten Privatpersonen eine zweite Chance zu ermöglichen, ohne lebenslang von Schulden belastet zu bleiben. Weitere Informationen haben wir hier zusammengefasst.

Ein Insolvenzverfahren hat erhebliche Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wird dies an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa gemeldet. Dieser Eintrag wirkt sich negativ auf das Bonitätsrating aus und kann dazu führen, dass für die Dauer des Verfahrens keine neuen Kredite oder Finanzierungen gewährt werden. Weitere Informationen haben wir hier zusammengefasst.

Nein, das P-Konto kann nur auf Guthabenbasis geführt werden. Andere Vereinbarungen können mit Ihrer Bank vereinbart werden, hier gilt die Vertragsfreiheit. Es können aber keine allgemeinen Aussagen hierzu getroffen werden, da dies anhängig von der jeweiligen Bank ist. 

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